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Trumps Anordnung zur Briefwahl: Urteil des Obersten Gerichtshofs

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Präsident Trump hat versucht, die Briefwahl einzuschränken. Der Oberste Gerichtshof hat sich nun erstmals zu einer Exekutivanordnung zur Briefwahl geäußert, die Herr Trump im März erlassen hat. Aber das Urteil – und die Flut von Anfechtungen gegen Herrn Trumps Anordnung – sind verwirrend. Niemand ist sicher, was genau von hier an passiert oder wie es sich auf die Zwischenwahlen auswirken könnte.

Die Exekutivanordnung weist den US-Postdienst an, Briefwahlstimmen einzuschränken. Sie ermächtigt auch das Heimatschutzministerium, staatenweise Bürgerlisten zu erstellen, um die Wählerberechtigung zu bestimmen. Vorerst scheint es, dass das Heimatschutzministerium mit der Erstellung von Listen fortfahren kann. Aber eine andere Gerichtsanordnung blockiert den Postdienst daran, mit Plänen fortzufahren, die einschränken, wer per Post einen Stimmzettel erhalten kann.

Trump versucht, die Bundesregierung zu nutzen, um die Briefwahl zu kontrollieren. Herr Trump hat lange fälschlich behauptet, dass Briefwahl zu Betrug führt, und er macht den pandemiebedingten Anstieg dieser Praxis im Jahr 2020 für seine Niederlage bei der Präsidentschaftswahl jenes Jahres verantwortlich. Der Präsident unterzeichnete am 31. März eine Exekutivanordnung, die den Postdienst anweist, Stimmzettel nur in Staaten zu liefern, die Wählerdaten an die Bundesregierung übergeben.

Der Oberste Gerichtshof handelte am Montag – aber nur vorläufig. In ideologischen Linien gespalten, befanden die Richter, dass eine rechtliche Anfechtung durch demokratische Generalstaatsanwälte verfrüht war, da die Regierung ihre Pläne noch nicht abgeschlossen hatte. Das Gericht äußerte sich nicht zu den rechtlichen Vorzügen der Exekutivanordnung. Die Richter warnten, dass sie nicht festgestellt hätten, ob die Anweisung des Präsidenten nach Abschluss dieser Pläne „notwendigerweise rechtmäßig“ sein würde. Der Rechtsstreit bleibt fließend, mit mehreren anhängigen Klagen.