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Champions-League-Kaderregeln

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Vereine müssen für europäische Wettbewerbe einen 'Liste A'- und 'Liste B'-Kader registrieren. Liste A hat ein Maximum von 25 Spielern, mit mindestens acht 'lokal ausgebildeten' Mitgliedern, von denen nicht mehr als vier 'verbandsausgebildet' sein dürfen. Wenn ein Verein weniger lokal ausgebildete Spieler meldet, wird sein Kadermaximum entsprechend reduziert. Mindestens zwei Torhüter müssen in Liste A sein, und drei insgesamt in beiden Listen.

Liste B hat keine Obergrenze und muss bis 23:59 Uhr MEZ am Tag vor dem Spiel eingereicht werden. Spieler sind berechtigt, wenn sie am oder nach dem 1. Januar 2005 geboren wurden, seit ihrem 15. Geburtstag zwei Jahre in Folge beim Verein waren, oder drei Jahre in Folge einschließlich einer Ausleihe. 16-jährige Spieler können sich qualifizieren, wenn sie in den vorhergehenden zwei Jahren ununterbrochen registriert waren.

Nach der Septemberfrist ist Liste A für die Ligaphase gesperrt. Vereine, die die K.o.-Runde erreichen, können bis zum 4. Februar 2027 bis zu drei neue Spieler registrieren. Spieler, die im Januar den Verein gewechselt haben, können ab der K.o.-Runde spielen, wobei die 25-Spieler-Grenze und das lokale Ausbildungsminimum weiterhin gelten.

In außergewöhnlichen Verletzungs- oder Krankheitsfällen kann ein Spieler, der mindestens 60 Tage ausfällt, vorübergehend durch einen Spieler ersetzt werden, der vor der Frist für Liste A registriert wurde. Die Quote für lokale Ausbildung bleibt gleich, und der betroffene Spieler kann nicht in den Wettbewerb zurückkehren.